Entgelttransparenz 2026: Wirkung mit Mitarbeiterbefragung messen

Karin Geisendörfer
Verfasst von
Karin Geisendörfer
Veröffentlicht am
12.05.2026

Am 7. Juni 2026 läuft die Umsetzungsfrist der EU-Entgelttransparenzrichtlinie (2023/970) ab. Unternehmen müssen Gehaltsstrukturen offenlegen, Auskunftsansprüche bedienen und ab einer Lohnlücke von fünf Prozent gemeinsame Entgeltbewertungen durchführen. Die Compliance-Anforderungen sind klar. Eine zweite Frage bleibt: Wirkt es eigentlich? Verändert mehr Transparenz das, was Mitarbeitende über Fairness denken - und damit Engagement, Vertrauen und Bindung?

Dieser Leitfaden zeigt, warum ein 5-%-Gap-Report nichts über das Fairness-Empfinden in Ihrer Belegschaft aussagt, welche vier Dimensionen organisationaler Fairness Sie stattdessen messen sollten - und liefert 12 validierte Items für die nächste Mitarbeiterbefragung.

Entgelttransparenz und Wirkung - auf einen Blick

  • Stichtag: 07.06.2026 - Umsetzung der EU-Richtlinie 2023/970 in nationales Recht
  • Schwellen: Ab 100 Mitarbeitenden Berichtspflicht (gestaffelt), Auskunftsanspruch wird ausgeweitet
  • Trigger: Pay Gap > 5 Prozent zwingt zur gemeinsamen Entgeltbewertung mit Arbeitnehmervertretung
  • Blinder Fleck: Compliance-Daten zeigen den objektiven Gap, nicht das Fairness-Empfinden der Belegschaft
  • Messlücke schließen: Vier Fairness-Dimensionen + 12 validierte Survey-Items + Pre/Post-Design

Was die EU-Entgelttransparenzrichtlinie 2026 von Arbeitgebern verlangt - in 60 Sekunden

Die Richtlinie (EU) 2023/970 wurde am 10. Mai 2023 verabschiedet und muss bis zum 7. Juni 2026 in deutsches Recht überführt werden. Sie geht in mehreren Punkten deutlich über das bestehende Entgelttransparenzgesetz von 2017 hinaus. Die wichtigsten Pflichten im Überblick:

  • Berichtspflicht gestaffelt nach Größe: Unternehmen mit 100 bis 249 Mitarbeitenden berichten alle drei Jahre, ab 250 Mitarbeitenden jährlich. Berichtet wird der geschlechtsspezifische Pay Gap nach Tätigkeitskategorie und Gehaltsbestandteilen.
  • 5-Prozent-Trigger: Liegt der Pay Gap in einer Vergleichsgruppe gleichwertiger Tätigkeiten über fünf Prozent und kann nicht durch objektive Kriterien gerechtfertigt werden, sind Arbeitgeber zu einer gemeinsamen Entgeltbewertung mit der Arbeitnehmervertretung verpflichtet.
  • Auskunftsanspruch erweitert: Mitarbeitende erhalten Anspruch auf das Durchschnittsentgelt (geschlechtsspezifisch aufgeschlüsselt) für gleiche und gleichwertige Tätigkeiten. Das EntgTranspG kennt bisher nur den Median und gilt erst ab 200 Beschäftigten.
  • Pflicht in Stellenanzeigen: Bewerber:innen haben Anspruch auf die Gehaltsspanne der ausgeschriebenen Position. Fragen nach dem bisherigen Gehalt im Bewerbungsprozess sind unzulässig.
  • Beweislastumkehr: Bei einem Diskriminierungsverdacht muss künftig der Arbeitgeber den Gegenbeweis erbringen - nicht die betroffene Person.

Der deutsche Referentenentwurf liegt im Mai 2026 noch nicht offiziell vor. Eine vom BMBFSFJ eingesetzte Expertenkommission hat am 7. November 2025 ihren Abschlussbericht vorgelegt. Eine fristgerechte Umsetzung gilt in der Fachpresse als fraglich. Für die Vorbereitung im Unternehmen ändert das wenig: Wer ab Juni mit belastbaren Zahlen berichten muss, sollte 2026 als Übergangsjahr nutzen.

Compliance ist nicht Wirkung: Warum ein 5-Prozent-Gap-Report nichts über Fairness aussagt

Ein Compliance-Report misst den objektiven Pay Gap. Er sagt, ob in einer Vergleichsgruppe Männer mehr verdienen als Frauen für gleichwertige Arbeit. Er sagt nichts darüber, ob Ihre Belegschaft das Gehaltssystem als fair empfindet. Das ist nicht dasselbe - und es ist die Erklärung dafür, warum Transparenz allein Engagement nicht automatisch hebt.

Die Zahlen aus dem Statistischen Bundesamt machen die Lücke deutlich: 2024 lag der unbereinigte Gender Pay Gap in Deutschland bei 16 Prozent. Der bereinigte Wert (also nach Herausrechnung struktureller Faktoren wie Branche und Hierarchieebene) lag bei 6 Prozent. 2025 änderte sich an beiden Werten praktisch nichts. Das Entgelttransparenzgesetz von 2017 hat den Gap in acht Jahren um wenige Prozentpunkte bewegt - obwohl der Auskunftsanspruch seit Januar 2018 besteht.

Die Wirksamkeitskritik am EntgTranspG benennt drei Gründe: die Schwellenwerte (Auskunftsanspruch erst ab 200 Beschäftigten) schließen einen großen Teil des Mittelstands aus, der Median statt Mittelwert ist statistisch wenig aussagekräftig, und die Überprüfungsverfahren sind freiwillig. Mitarbeitende nutzen den Anspruch aus Angst vor Nachteilen kaum.

Die EU-Richtlinie schließt einige dieser Lücken. Was sie nicht schließt: die Wirkungslücke zwischen offengelegter Zahl und Fairness-Empfinden. Buffer, das US-Softwareunternehmen, veröffentlicht seit 2013 alle Gehälter öffentlich - mit Namen, Rolle und Formel. Das Unternehmen berichtet höhere Vertrauenswerte und niedrigere Bias-Risiken. Aber Buffers Erfahrung zeigt auch: Transparenz wirkt nur dann, wenn das dahinterliegende System als fair erlebt wird. Ein offengelegter Pay Gap ohne nachvollziehbare Logik verstärkt Unzufriedenheit, statt sie aufzulösen.

Was Pay Transparency mit Mitarbeitenden macht - JD-R-Modell und Equity Theory

Warum löst das Gefühl, schlechter bezahlt zu werden als Kolleg:innen, so starke Reaktionen aus - Leistungsreduktion, Vertrauensverlust, Kündigungsgedanken? Die organisationspsychologische Forschung hat dafür belastbare Erklärungen.

Die Equity Theory von J. Stacy Adams (1963) beschreibt den Mechanismus präzise: Mitarbeitende vergleichen ihr Input-Output-Verhältnis (Leistung, Qualifikation, Zeit gegen Gehalt, Anerkennung, Status) mit dem von Referenzpersonen - meist Kolleg:innen mit ähnlicher Rolle. Wird das Verhältnis als ungleich wahrgenommen, entsteht wahrgenommene Unfairness (Inequity). Die Konsequenzen sind gut belegt: Reduktion der eigenen Leistung, kognitive Verzerrung, Wechsel des Vergleichsmaßstabs - oder offene Kündigung. Solange Gehälter intransparent sind, vergleichen Mitarbeitende mit vermuteten Werten. Studien zeigen, dass diese Vermutungen systematisch zu hoch ausfallen - was zu chronischer wahrgenommener Unter-Inequity führt.

Das Job Demands-Resources-Modell (JD-R) von Demerouti, Bakker, Nachreiner und Schaufeli (2001) ordnet Bezahlung explizit den organisationalen Job Resources zu - neben Karrierechancen und Jobsicherheit. Ressourcen wirken motivational und schützen vor Burnout. Wahrgenommene Pay-Unfairness kehrt diesen Pfad um: Sie wird zur Demand und entzieht Engagement-Energie. Die Weiterentwicklung von Bakker und Demerouti (2017) bestätigt: Fairness ist nicht nur Compliance-Pflicht, sondern psychologische Voraussetzung für Engagement.

Empirisch hat das eine peer-reviewte Studie 2024 zugespitzt: Tenhiälä, Chung und Park zeigen, dass nicht die reine Offenlegung von Gehaltszahlen Wirkung erzeugt, sondern die prozedurale Transparenz - also die nachvollziehbare Logik dahinter. Wer versteht, wie das eigene Gehalt zustande kommt, vertraut dem System eher - auch bei einem niedrigeren Gehalt als bei Kolleg:innen. Wer nur eine Zahl sieht, ohne Begründung, reagiert in der Regel mit Misstrauen. Für die Umsetzung der EU-Richtlinie heißt das: Die Berichtsanforderung allein zu erfüllen reicht nicht, wenn die Vergütungslogik intern nicht erklärt wird.

Vier Dimensionen organisationaler Fairness, die Sie messen sollten

Die Forschung zu organisationaler Fairness (Greenberg, Colquitt und andere) unterscheidet vier eigenständige Dimensionen. Sie wirken unabhängig voneinander, korrelieren aber gemeinsam stark mit Engagement, Bindung und Performance. Wer Wirkung der Entgelttransparenz messen will, sollte alle vier abdecken.

  • Distributive Fairness

    Wahrgenommene Gerechtigkeit der Verteilung. Empfinden Mitarbeitende ihr Gehalt im Verhältnis zur eigenen Leistung und im Vergleich zu Kolleg:innen als angemessen?

  • Procedural Fairness

    Wahrgenommene Gerechtigkeit des Verfahrens. Sind die Regeln, nach denen Gehälter festgelegt und angepasst werden, transparent, konsistent und nachvollziehbar?

  • Informational Fairness

    Wahrgenommene Qualität der Kommunikation. Bekommen Mitarbeitende ausreichend, zeitnah und verständlich Informationen über Vergütungslogik und -entscheidungen?

  • Interpersonal Fairness

    Wahrgenommene Respekt- und Wertschätzungsebene. Werden Mitarbeitende von ihrer Führungskraft in Vergütungsgesprächen mit Respekt und Würde behandelt?

In der Praxis dominiert in Compliance-Reports einseitig die distributive Dimension - der reine Pay Gap. Studien zur Pay Transparency zeigen aber regelmäßig, dass die prozedurale Dimension den stärksten Effekt auf Vertrauen und Bindung hat. Wer das System versteht, akzeptiert auch unbequeme Ergebnisse leichter.

12 validierte Items für Ihre Mitarbeiterbefragung zur Entgelttransparenz

Die folgenden Items orientieren sich an etablierten Skalen zur organisationalen Fairness (Colquitt-Skala, GESIS-Skalen zur Verteilungsgerechtigkeit) und sind für eine anonyme Mitarbeiterbefragung praxistauglich. Verwendet wird eine 5-stufige Likert-Skala („Trifft überhaupt nicht zu" bis „Trifft voll und ganz zu"). Eine methodische Auswertung der Ergebnisse ergänzt diesen Baustein.

Distributive Fairness (Items 1-3)

  1. Mein Gehalt entspricht der Leistung, die ich erbringe.
  2. Mein Gehalt ist im Vergleich zu Kolleg:innen mit ähnlichen Aufgaben fair.
  3. Mein Gehalt entspricht meiner Qualifikation und Berufserfahrung.

Procedural Fairness (Items 4-6)

  1. Die Regeln, nach denen Gehälter in unserem Unternehmen festgelegt werden, sind klar und nachvollziehbar.
  2. Gehaltsentscheidungen werden auf Basis konsistenter Kriterien getroffen - unabhängig von Person, Geschlecht oder Herkunft.
  3. Wenn ich mit einer Gehaltsentscheidung nicht einverstanden bin, gibt es einen fairen Weg, meine Sicht einzubringen.

Informational Fairness (Items 7-9)

  1. Ich verstehe, wie sich mein Gehalt zusammensetzt (Grundgehalt, variable Anteile, Zulagen).
  2. Ich weiß, welche Gehaltsspanne für meine Rolle in unserem Unternehmen gilt.
  3. Ich werde über Änderungen am Vergütungssystem zeitnah und verständlich informiert.

Interpersonal Fairness (Items 10-12)

  1. In Gehaltsgesprächen mit meiner Führungskraft fühle ich mich mit Respekt behandelt.
  2. Meine Führungskraft erklärt Gehaltsentscheidungen ehrlich und offen.
  3. Ich kann mit meiner Führungskraft offen über Vergütungsthemen sprechen, ohne negative Konsequenzen befürchten zu müssen.

Ergänzen Sie diese Items um eine kurze offene Frage („Was würde aus Ihrer Sicht die wahrgenommene Fairness unseres Vergütungssystems am stärksten verbessern?"). Eine KI-gestützte Textanalyse der Freitexte liefert die belastbarsten Hypothesen für Maßnahmen.

Pre/Post-Design: Baseline jetzt, Wirkungsmessung 12 Monate nach Inkrafttreten

Die EU-Richtlinie tritt am 7. Juni 2026 in Kraft. Wer Wirkung messen will, braucht eine Baseline vor diesem Stichtag - sonst ist nach 12 Monaten nur ein Status quo bekannt, kein Effekt. Ein methodisch sauberes Pre/Post-Design folgt vier Regeln:

  1. Baseline-Erhebung im 1. Halbjahr 2026: Ideal ist eine Vollerhebung als Teil der Jahres- oder Pulsbefragung, vor dem Stichtag 07.06.2026. Wer schon laufende eNPS-Erhebungen nutzt, integriert die 12 Items als eigenen Block.
  2. Identische Items, identische Stichprobe: Die Post-Messung muss exakt dieselben Items mit derselben Skala verwenden - sonst keine Vergleichbarkeit. Die Stichprobe sollte demografisch konstant bleiben (Standorte, Funktionsbereiche, Hierarchieebenen).
  3. Mindestabstand 12 Monate: Wirkung auf Wahrnehmungsebene braucht Zeit. Erste Effekte sind nach 6 Monaten messbar, stabilisieren sich nach 12 Monaten. Eine zwischenzeitliche Pulsbefragung nach 6 Monaten hilft als Frühindikator.
  4. Segmentierte Auswertung: Auf Gesamtebene bleibt Wirkung oft unsichtbar, weil Effekte sich kompensieren. Erst die Segmentierung nach Geschlecht, Hierarchieebene und Standort zeigt, wo Transparenz Vertrauen aufgebaut oder Unsicherheit erzeugt hat.

Wichtig: Die Anonymitätsschwelle gilt auch hier. Ergebnisse werden erst dargestellt, wenn mindestens fünf Antworten pro Auswertungsgruppe vorliegen. Bei Kreuzauswertungen (Geschlecht × Standort × Hierarchie) entstehen sonst Re-Identifikationsrisiken. Gute Befragungstools sperren solche Kombinationen automatisch.

Berichtspflicht-Daten und Survey-Ergebnisse verbinden

Die eigentliche Erkenntnis entsteht, wenn der objektive Pay Gap aus dem Compliance-Report und das wahrgenommene Fairness-Empfinden aus der Survey zusammengelesen werden. Eine konkrete Audit-Anleitung für den objektiven Teil - inklusive Schritt-für-Schritt-Berechnung und Tool-Empfehlungen - finden Sie in unserem Spoke Gender Pay Gap berechnen: Audit-Anleitung für Unternehmen. Vier Konstellationen sind denkbar - und jede verlangt eine andere Reaktion:

  • Niedriger Gap, hohe Fairness

    Idealzustand. System und Wahrnehmung stimmen überein. Aufgabe: Vertrauen halten, regelmäßig nachsteuern, Kommunikation stabil halten.

  • Niedriger Gap, niedrige Fairness

    Kommunikationsproblem. Das System ist fair, wird aber nicht so wahrgenommen. Aufgabe: prozedurale und informationale Transparenz verbessern, Logik erklären.

  • Hoher Gap, hohe Fairness

    Risiko-Konstellation. Mitarbeitende halten ein objektiv unfaires System für fair - typisch bei intransparenten Strukturen. Aufgabe: System überarbeiten, bevor Transparenz das Bild kippt.

  • Hoher Gap, niedrige Fairness

    Akute Handlungslage. System und Wahrnehmung stimmen überein - im negativen Sinne. Aufgabe: gemeinsame Entgeltbewertung anstoßen, klare Maßnahmen mit Verantwortlichen aufsetzen.

Honestly verbindet diese beiden Datenquellen in einem End-to-End-Prozess: Survey-Daten landen im selben Dashboard wie HR-Stammdaten, KI-gestützte Handlungsempfehlungen leiten priorisierte Maßnahmen ab, ein integriertes Initiativen-Management trackt die Umsetzung. Vergütungsdaten sind hochsensitiv - alle Honestly-Daten liegen ISO-27001-zertifiziert auf deutschen Servern, das Vorgehen ist DSGVO-konform und JD-R-validiert (FU Berlin).

Kommunikations-Effekt: Was passiert, wenn Sie Gehaltsbänder veröffentlichen?

Die meisten Unternehmen unterschätzen den kurzfristigen Effekt von Transparenz. In den ersten Wochen nach Offenlegung der Gehaltsbänder steigen Diskussionen, Fragen an HR und in einigen Fällen auch die Fluktuationsgedanken. Das ist - im Sinne der Equity Theory - erwartbar: Bislang verdeckte wahrgenommene Unfairness wird sichtbar und löst Reaktionen aus. Einzelne Berichte aus der HR-Fachpresse beschreiben 2024 einen kurzfristigen Anstieg der Fluktuation in Unternehmen, die Pay Transparency neu einführen.

Über 12 Monate kehrt sich der Effekt um, wenn die Kommunikation methodisch sauber ist. Ein SHRM-Bericht auf Basis von Payscale-Daten (n > 578.000 Beschäftigte) nennt drei isolierte Effektgrößen auf die Kündigungsabsicht: Pay Transparency reduziert sie um 30 Prozent, eine verbesserte Fairness-Wahrnehmung um 27 Prozent, klare Kommunikation der Vergütungslogik um 39 Prozent. Die Werte sind Branchenindikatoren aus dem US-Arbeitsmarkt, keine Punkt-Prognosen für den DACH-Raum.

Drei Hebel reduzieren das kurzfristige Risiko:

  • Kommunikationskaskade vorbereiten: Führungskräfte werden vor der Belegschaft gebrieft und mit Antworten auf erwartbare Fragen ausgestattet. Eine Pulsbefragung zur Vorbereitung hilft, neuralgische Punkte zu identifizieren.
  • Vergütungslogik erklären, nicht nur Zahlen zeigen: Bänder ohne Begründung erzeugen Verunsicherung. Ein gemeinsamer Q&A-Termin oder ein internes FAQ erklärt, wie die Bänder zustande kamen und welche Faktoren in die individuelle Einordnung einfließen.
  • Frühwarnsystem aktivieren: eNPS-Erhebungen oder kurze Pulse-Surveys im 4-Wochen-Rhythmus zeigen Reaktionen zeitnah. Eine sinkende Bleibeabsicht in einer bestimmten Funktion ist das erste Signal, dass die Kommunikation nicht durchgedrungen ist.

Häufig gestellte Fragen

Habe ich das Recht zu erfahren, was meine Kolleg:innen verdienen?

Nein, kein individuelles Gehalt - aber das Durchschnittsentgelt der Vergleichsgruppe. Nach der EU-Richtlinie 2023/970 erhalten Mitarbeitende einen Auskunftsanspruch auf das geschlechtsspezifische Durchschnittsentgelt für gleiche oder gleichwertige Tätigkeiten. Das aktuelle EntgTranspG sieht den Anspruch nur ab 200 Beschäftigten vor und nennt den Median. Mit der Umsetzung ab Juni 2026 wird der Anspruch ausgeweitet und durch den Durchschnittswert konkretisiert.

Für wen gilt das Entgelttransparenzgesetz 2026?

Die EU-Richtlinie 2023/970 staffelt nach Unternehmensgröße: Ab 100 Mitarbeitenden entsteht eine Berichtspflicht. Unternehmen mit 100-249 Beschäftigten berichten alle drei Jahre, ab 250 Beschäftigten jährlich. Den Auskunftsanspruch der einzelnen Mitarbeitenden gibt es unabhängig von der Größe. Die genauen deutschen Schwellenwerte werden im Referentenentwurf festgelegt, die Expertenkommission des BMBFSFJ empfiehlt eine Berichtspflicht ab 100 Mitarbeitenden.

Was ändert sich 2026 durch die EU-Entgelttransparenzrichtlinie?

Fünf wesentliche Veränderungen: (1) Gestaffelte Berichtspflicht zum Gender Pay Gap ab 100 Mitarbeitenden. (2) Pflicht zur Angabe der Gehaltsspanne in Stellenanzeigen und Verbot der Frage nach dem vorherigen Gehalt. (3) Erweiterter Auskunftsanspruch auf das Durchschnittsentgelt der Vergleichsgruppe. (4) Bei Pay Gap > 5 Prozent verpflichtende gemeinsame Entgeltbewertung mit der Arbeitnehmervertretung. (5) Beweislastumkehr - der Arbeitgeber muss den Gegenbeweis erbringen.

Was bringt das Entgelttransparenzgesetz wirklich - und was nicht?

Es bringt vor allem Sichtbarkeit. Der unbereinigte Gender Pay Gap in Deutschland lag laut Destatis 2024 bei 16 Prozent, der bereinigte bei 6 Prozent - acht Jahre nach Inkrafttreten des EntgTranspG. Die EU-Richtlinie wird durch niedrigere Schwellen, Beweislastumkehr und Berichtspflicht wirksamer durchgreifen. Was sie nicht automatisch bringt: ein höheres Fairness-Empfinden in der Belegschaft. Studien zur Pay Transparency zeigen, dass die prozedurale Transparenz (nachvollziehbare Logik) deutlich stärker auf Vertrauen wirkt als die reine Offenlegung von Zahlen.

Wie misst man Fairness und Wahrnehmung von Vergütungsgerechtigkeit?

Über eine anonyme Mitarbeiterbefragung mit Items zu vier organisationalen Fairness-Dimensionen: distributive (Verteilung), procedural (Verfahren), informational (Kommunikation) und interpersonal (Führungsverhalten). Mit jeweils drei Items pro Dimension ergibt sich eine 12-Items-Skala auf einer 5-stufigen Likert-Antwort. Wichtig ist ein Pre/Post-Design: Baseline-Messung vor dem 07.06.2026, Post-Messung 12 Monate nach Inkrafttreten - bei identischen Items und vergleichbarer Stichprobe.

Welche Fragen gehören in eine Mitarbeiterbefragung zur Entgelttransparenz?

Mindestens drei Items pro Fairness-Dimension. Beispiele: „Mein Gehalt entspricht der Leistung, die ich erbringe" (distributiv), „Die Regeln für Gehaltsentscheidungen sind klar und nachvollziehbar" (prozedural), „Ich weiß, welche Gehaltsspanne für meine Rolle gilt" (informational), „In Gehaltsgesprächen fühle ich mich respektvoll behandelt" (interpersonal). Ergänzt um eine offene Frage zur stärksten Verbesserungsidee. Die vollständige 12-Items-Vorlage finden Sie weiter oben im Artikel.

Fazit: Wirkung entsteht nicht durch Offenlegung allein

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie macht ab Juni 2026 sichtbar, was in deutschen Unternehmen heute oft verdeckt bleibt: ungleiche Bezahlung bei gleicher Arbeit. Sichtbarkeit ist eine Voraussetzung für Veränderung - aber keine Garantie. Die Erfahrung mit dem EntgTranspG 2017 und die Forschung zur organisationalen Fairness zeigen klar: Wirkung entsteht erst, wenn das System als fair erlebt wird. Genau das messen Compliance-Reports nicht.

Wer den Stichtag 07.06.2026 nicht nur als Pflicht, sondern als Chance versteht, ergänzt die Berichtspflicht um eine Wirkungsmessung. Mit 12 validierten Items zu vier Fairness-Dimensionen, einem Pre/Post-Design und einer ehrlichen Verknüpfung von objektivem Gap und wahrgenommener Fairness. Die Belohnung ist nicht nur Compliance, sondern Vertrauen, Bindung und Engagement - drei Hebel, die in Krisen den Unterschied machen.

Wenn Sie ohnehin eine Mitarbeiterbefragung planen, ist der Fairness-Block ein natürlicher Baustein. Wenn nicht, ist 2026 der richtige Zeitpunkt anzufangen - bevor der Stichtag ohne Baseline verstreicht.

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